Das Eigenthum der katholischen Kirche an den ihrem Cultus gewidmeten Metropolitan-, Cathedral- und Pfarrkirchen : nach den in Frankreich und in den übrigen Ländern des linken Rheinufers geltenden Gesetzen / von F. W. Gräff. Trier : Lintz, 1859
Inhalt
- PDF Vorderdeckel
- PDF Vorsatz
- PDF Titelblatt
- PDF III Vorrede.
- PDF V Inhalts=Anzeige.
- PDF 1 Einleitung.
- PDF 7 Erster Theil.
- PDF 7 Kapitel 1. Die ältere Gesetzgebung in Frankreich und in den andern links-rheinischen Territorien über die Vermögensrechte der katholischen Kirche.
- PDF 36 Kapitel II. Die Gesetze vom Beginne der französischen Revolution bis zum Concordate vom 9. Juni 1801, welche das Eigenthum derkatholischen Kirche zum Gegenstande haben.
- PDF 69 Kapitel III. das Concordat vom 15. Juli 1801 und das Gesetz, betreffend die Organisation der Culte vom 8. April 1802.
- PDF 90 Kapitel IV. Das für die vier rheinischen Departements erlassene Arreté vom 9. Juni 1802 (20. Prairial des Jahres 10 der Republik).
- PDF 102 Kapitel V. Das kaiserliche Dekret, die Kirchenfabriken betreffend, vom 30. Dezember 1809.
- PDF 113 Kapitel VI. Die politischen Gemeinden als Eigenthümer der Kirchen auf Grund der organischen Artikel über die Culte und späterer Gesetze.
- PDF 131 Zweiter Theil.
- PDF 131 Inhaltsangabe.
- PDF 133 I. Die Jurisrpudenz der Gerichtshöfe Frankreichs.
- PDF 148 II. Amtliche Verhandlungen.
- PDF 170 III. Schriftsteller.
- PDF 175 IV. Competenz der Gerichte bei Streitigkeiten über das Eigenthum an den Kirchen.
- PDF 181 Anlage.
- PDF Verzeichniß der Druckfehler.
- PDF Vorsatz
- PDF Rückdeckel
