Die geistlichen Gerichte in der Erzdiöcese und Kirchenprovinz Köln : vom XII. bis zum XIX. Jahrhundert ; nebst einer vorläufigen Abfertigung der Correspondenz-Artikel in der Mainzer Zeitschrift: Katholik ; eine Erwiederung [...] / von Anton Jos. Binterim. Düsseldorf : Engels, 1849
Content
- PDF Front cover
- PDF Endsheet
- PDF Title page
- PDF Vorwort.
- PDF Inhalt.
- PDF Druckfehler:
- PDF 1 Vorläufige Abfertigung der Correspondenz-Artikel in der Zeitschrift "Katholik."
- PDF 18 Synodalgericht.
- PDF 33 Synodal-Richter.
- PDF 34 1. Wer bestellt die Synodal-Richter?
- PDF 40 2. Wozu werden die Synodal-Richter bestellt?
- PDF 45 3. Machen die Synodal-Richter eine stehende Gerichtsbehörde aus?
- PDF 46 4. Wann können die Synodal-Richter ihren Wirkungskreis beginnen?
- PDF 51 Die Archidiakonalgerichte in der Erzdiöcese Köln vom XII. bis zum XIX. Jahrhundert.
- PDF 58 Die Archidiakonalgerichte in den Suffragan-Bisthümern der kölnischen Kirchenprovinz.
- PDF 63 Die Dekanalgerichte erster Instanz in den Herzogthümern Jülich und Berg.
- PDF 64 1. Kann eine geistliche Gerichtsbarkeit durch eine Consuetudo (Gewohnheit, Praxis) auf Dechanten übergehen?
- PDF 68 2. Hat man in dem vorliegenden Falle für die immemorialis consuetudo der Landdechanten in Jülich und Berg authentische Beweise?
- PDF 74 3. Konnte die Einsprache des Erzbischofs von Köln in dem Concilium v. J. 1551 das erworbene Recht der Landdechanten hemmen und unterdrücken?
- PDF 81 Was that hierin das bezogene Concordat vom J. 1621[...]
- PDF 91 Wie ist dieses Recht gänzlich eingegangen?
- PDF Endsheet
- PDF Back cover
